Seilanlagen / Seilsysteme

Revision:

Nach den Vorgaben der Herstellerfirmen und gesetzlicher Vorschriften müssen Anschlageinrichtungen gegen Absturz mind. 1 x jährlich von einem Sachkundigen überprüft werden. Die Sachkundigenprüfung der Absturzeinrichtungen  erfolgt als Sichtprüfung nach der aktuellen „Vorgehensweise zur Prüfung von Anschlageinrichtungen (AE) durch einen Sachkundigen“ DGUV 201-056, aktualisierte Fassung August 2015 sowie der Herstellervorgaben.

Bei Bedenken gegen die Befestigung im Untergrund, fehlender Einbaudokumentation oder unbekannter Montagefirma  muss ggf. das Dach zur Einsicht geöffnet. 

Die wiederkehrende Prüfung umfasst z. B.  eine Untersuchung:

  • auf sichtbare Beschädigungen wie Deformierung, Risse, Materialfehler, Korrosion, Abnutzung
  • der sichtbaren Befestigung am Baukörper soweit dies erkennbar ist
  • des Edelstahlseiles auf Knicke, Litzenbruch und Verpressung
  • der korrekten Seil-/Systemvorspannung
  • auf vorhandene Kennzeichnungen und Benutzungshinweise

Sollten Mängel an der Seil-/Systemvorspannung vorhanden sein, wird die Seilanlage im Zuge der Prüfung nachgespannt.

Bei der Sachkundeprüfung werden dem Prüfer alle vorhandenen Unterlagen und Informationen hinsichtlich der verwendeten Absturzeinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese sind insbesondere:

  • Prüfprotokolle und Kontrollkarten aus der Vergangenheit
  • Hersteller Gebrauchs- und Montageanleitungen, Zulassungsbescheinigungen

Fehlen zur Prüfung notwendige Unterlagen können diese, falls möglich, bei einer Ersteinrichtung nachgefordert bzw. erstellt werden.